Der Naturschutzbund (NABU) und die Naturschutzjugend (NAJU) rufen wieder zur Beteiligung an der „Stunde der Wintervögel“ auf. Eine Stunde lang sollen Vogelfreunde Vögel zählen und ihre Beobachtungen dem NABU melden. Nach dem zweiten Rekordsommer in Folge könne die Zählung Aufschluss darüber geben, wie sich anhaltende Dürre und Hitze auf die heimische Vogelwelt auswirken, teilt der Nabu mit. Je mehr Menschen mitmachen, desto aussagekräftiger würden die Ergebnisse.
Die „Stunde der Wintervögel“ ist Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmachaktion und findet vom 10. bis 12. Januar 2020 bereits zum zehnten Mal statt. Die Beobachtungen können unter www.stundederwintervoegel.de bis zum 20. Januar gemeldet werden.
Bei der letzten großen Vogelzählung im Januar 2019 beteiligten sich in Niedersachsen über 15.400 Menschen. Der der Vogel mit den meisten Sichtungen war der Haussperling, gefolgt von der Kohlmeise und der Blaumeise.
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Das Theaterhaus in Hildesheim erhält für ein Projekt 22.000 Fördermittel vom Land Niedersachsen. Das gab der Hildesheimer SPD-Landtagsabgeordnete Bernd Lynack bekannt. Damit wurde dem Projekt "FREI_TREPPE 20/21" die Höchstsumme von 22.000 Euro bewilligt. Es ist eine von 31 freien Theatern, die in diesem Jahr durch das Land projektbezogen gefördert werden. Insgesamt hatten sich 58 Einrichtungen um Förderung vom Land beworben.
Das Theaterhaus leiste eine fantastische Arbeit, erklärte Lynack. Der Erfolg bei den Fördergeldern und der Förderhöchstsatz unterstreichen dies.
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Bei einem Feuer am Samstagvormittag in der Kleingartenkolonie "Unter den Windmühlen" ist eine Gartenlaube zerstört und eine Person verletzt worden. Laut der Berufsfeuerwehr Hildesheim war der Brand von mehreren Anrufern gegen 11 Uhr gemeldet worden. Eine weithin sichtbare Rauchsäule ging von der vollständig in Flammen stehenden Laube aus, in der sich auch mehrere Gasflaschen befanden. Diese konnten während der Löscharbeiten geborgen werden. Mehrere Glutnester erschwerten die weiteren Löscharbeiten. Bei dem Brand wurde der 78-Jährige Laubeneigentumer verletzt und musste durch Rettungskräfte vor Ort versorgt werden. Nach seinen Angaben, habe beim Zünden seiner gasbetriebenen Heizungsanlage eine Stichflamme gegeben. Diese habe sofort auf die Laube übergegriffen.
An den Löscharbeiten beteiligt waren auch die Ortsfeuerwehren aus Achtum, Uppen und Einum. Ein Übergreifen der Flammen auf andere Gartenhäuser konnte vermieden werden. Die Polizei ermittelt nun, ob ein technischer Defekt oder unsachgemäße Handhabung die Brandursache war. Der entstandene Schaden wird auf 10.000 Euro geschätzt.
sk
Tausende Mädchen und Jungen sind in diesen Tagen wieder als Sternsinger unterwegs. Das Bistum Hildesheim erfasst keine genauen Zahlen, geht aber davon aus, dass seit dem 28. Dezember bis zu 3.000 Kinder in der Region im Einsatz sind. Die Spenden gesammelten gehen an notleidende Kinder in Asien, Ozeanien, Afrika, Lateinamerika und Osteuropa.
Am heutigen Montag werden rund 70 Sternsingerinnen und Sternsinger aus der Stadt und der Region Hannover im niedersächsischen Landtag erwartet. Zum Abschluss der Aktion feiern die Kinder einen traditionellen Dankgottesdienst mit Bischof Heiner Wilmer im Hildesheimer Dom.
Die Sternsinger-Aktion gilt als die weltweit größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder in Not. Träger ist das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend. Jährlich beteiligen sich etwa 330.000 Kinder an der Aktion.
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Zum Jahreswechsel gelten in der Region wie jedes Jahr strenge Regeln in Bezug auf das Abbrennen von Feuerwerk. Grundsätzlich dürfen weder Raketen, noch Böller und Knaller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden. In Hildesheim gilt daher ein Feuerwerksverbot im Bereich von Kesslerstraße, Lappenberg, Brühl und auf dem Marktplatz. Auch in der Nähe von einzeln stehenden Fachwerkhäusern darf nicht geböllert werden, heißt es von Seiten der Stadt. Im Bereich des Landkreises gilt Ähnliches.
Ein Verstoß gegen diese Verbote kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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