Urteil im TheGa-Schlägerei-Prozess gilt – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Urteil im Verfahren um die Schlägerei vor dem TheGa-Kino ist rechtskräftig. Das hat das Landgericht am Montag mitgeteilt.


Das Gericht hatte den Angeklagten im Februar wegen gefährlicher Körperverletzung zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Er soll gemeinsam mit unbekannten Mittätern zwei Kinobesucher geschlagen und eines der Opfer so heftig getreten haben, dass dieses einen Kiefer-Trümmerbruch und ein Schädelhirntrauma erlitt. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof ein, scheiterte damit jedoch.

cw

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