Hauseigentümer müssen Gehwege von Laub freihalten – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Fallendes Laub wird gerade bei Nässe auf den Straßen und Gehwegen zur Rutschfalle. Die Stadt Hildesheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das Hauseigentümerinnen und -eigentümer dazu verpflichtet sind, den Gehweg vor ihren Grundstücken frei zu halten. Laub sollte dabei in die grüne Tonne oder auf einen Komposthaufen entsorgt werden. Alternativ könne man beim ZAH oder direkt am Müllwagen grüne Säcke kaufen. Es ist dagegen verboten, das Laub in die Gosse zu fegen, so die Stadt. Dies könne zu Verstopfungen in den Gullys führen, die dann aufwendig gereinigt werden müssten.

fx

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