BfS bezeichnet Internet-Angebote zur Krebs-Früherkennung als illegal – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat viele der derzeit angebotenen Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten mittels einer Computertomographie als rechtlich nicht zulässig kritisiert. Man habe exemplarisch 150 Internetseiten von radiologischen Kliniken und Praxen ausgewertet, heißt es in einer Mitteilung. Die dortigen Informationen ließen zudem oft auf Qualitätsmängel schließen.

Radiologische Verfahren könnten zwar bei der Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen, so BfS-Präsidentin Inge Paulini. Es müsse aber sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen solcher Untersuchungen die damit verbundenen Risiken rechtfertige und ob die erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten würden. Auf den Internetseiten würden die Anbieter nur selten detailliert, fachlich valide und ausgewogen darüber informieren, so seien etwa die Angaben über die Strahlenrisiken insgesamt unzureichend. Informationen über das Alter der jeweiligen Zielgruppe, Risikofaktoren, Anzahl und zeitlichen Abstand der Tests, Durchführung der jeweiligen Untersuchung sowie zur Abklärungsdiagnostik variierten erheblich und entbehrten oft der wissenschaftlichen Grundlage.

Damit seien diese Angebote nicht nur rechtswidrig, sondern auch irreführend, so Paulini weiter. Die Auswertung des BfS belege nachdrücklich die Notwendigkeit, bundeseinheitliche und rechtlich verbindliche Regelungen für radiologische Früherkennungsuntersuchungen zu treffen.

fx

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