Maskenpflicht gilt auch an Haltestellen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Landkreis Hildesheim weist darauf hin, dass die  Maskenpflicht auch an an Haltestellen gilt. Als NutzerIn des öffentlichen Personennahverkehrs muss bereits in den Bushaltestellen und in den Aufenthaltsbereichen am Gleis der Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen keine Masken tragen können. Ein entsprechender Attest muss bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.

sk

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