Einreisende aus Risikogebieten müssen sich ab heute digital anmelden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Alle Reisenden, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen ab heute eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Das teilt der Landkreis Hildesheim mit. Das entsprechende Formular stehe auf der Seite www.einreiseanmeldung.de zur Verfügung. Dort könne auch überprüft werden, ob das Land, aus dem man einreist, als Risikogebiet ausgewiesen ist. 

Die vollständig ausgefüllte Einreiseanmeldung werde dann automatisch an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet, damit gelte dann die Meldepflicht als erfüllt. Wenn die digitale Meldung nicht möglich sei, könne ausnahmsweise auch die ausgefüllte Aussteigekarte ans Gesundheitsamt geschickt werden. Wichtig sei, die Bestätigung der Einreiseanmeldung zehn Tage aufzubewahren, um sie auf Verlangen vorzeigen zu können.

Alle Reisenden seien außerdem verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von (jetzt nur noch) zehn Tagen in häusliche Quarantäne zu begeben. In dieser Zeit ist es nicht erlaubt, die Wohnung zu verlassen oder dort Besuch zu empfangen. Nur erforderliche Arztbesuche nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung seien zulässig, so der Kreis.

Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne gebe es nur beispielsweise für Personen, die (Groß-) Eltern, (Enkel-)Kinder und Ehe- oder Lebenspartner besuchen beziehungsweise Urlaubsrückkehrer, wenn sie belegen können, dass sie frühestens 48 Stunden vor oder bei der Einreise negativ auf den Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet wurden. Das Testergebnis ist auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzuzeigen.

Wer die häusliche Quarantäne verkürzen möchte, könne sich jetzt frühestens am fünften Tag nach Einreise auf Covid-19 testen lassen, hieß es weiter. Für den Test, der noch bis zum 1. Dezember kostenlos ist, werde die Bestätigung der Einreiseanmeldung benötigt. Ausschließlich das Gesundheitsamt kann dann nach Vorlage des negativen Testergebnisses unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. die Quarantäne aufheben.

Weiterhin gelte: Alle, bei denen innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise aus einem Risikogebiet Krankheitssymptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust haben, sind verpflichtet, sofort Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen; idealerweise auch unter der Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Reisende, die aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands nach Hause zurückgekehrt sind, seien von der Meldepflicht und der Pflicht zur häuslichen Quarantäne nicht betroffen. Für sie gelte jedoch beim Auftreten von Krankheitssymptomen der Hinweis, sich bitte unbedingt telefonisch an den Hausarzt zu wenden. Dieser werde dann entscheiden, ob der Verdacht einer Infektion mit dem Covid-19 besteht und dann gegebenenfalls einen Test veranlassen.

fx

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