Maßnahmen für Schulen und Kitas werden bis 14. Februar verlängert – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen für Kitas und Schulen werden bis zum 14. Februar verlängert. Das teilt heute das Kultusministerium in Hannover mit als Reaktion auf die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin. Demnach bleiben drei Viertel aller Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen, geteilte Lerngruppen gelten in Grundschulen und Abschlussklassen bei Aufhebung der Präsenzpflicht, und Kita-Gruppen gibt es nur in Notbetreuung in halber Größe.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne sagte, diese Schritte seien "abgewogen und verantwortbar in alle Richtungen: als gewichtiger Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion einerseits, mit Blick auf die Notwendigkeit für ein Mindestmaß an Bildung und Betreuung andererseits". Kinder und Jugendliche hätten bereits seit vielen Wochen alle sozialen Kontakte zurückgefahren. Mit den neuen Beschlüssen würden richtigerweise auch andere gesellschaftliche Bereiche stärker in den Lockdown einbezogen.

Für die Grundschulkinder sagte Tonne, dass sie in vielen Fällen gerade erst Schreiben und Lesen lernen und sich in das neue soziale Umfeld Schule einfügen würden. Das reine Distanzlernen sei deshalb sehr schwierig umzusetzen. Weil die Jüngsten jetzt schon seit Wochen zu Hause seien, sei ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz gut für die Kinder. Daher sei ein zwar deutlich reduzierter, aber dennoch regelmäßiger Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig für die Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung. Weil es verständlicherweise aber auch Sorgen und Ängste bei allen Beteiligten gibt, ermögliche das Land, dass in einem einfachen Verfahren für eine begrenzte Zeit vom Schulbesuch zurückgetreten werden kann - dann müsse jedoch zu Hause gelernt werden, und die Notbetreuung stehe in diesen Fällen dann selbstverständlich nicht offen.

Für diejenigen, die vor Abschlussprüfungen stehen, seien regelmäßige Prüfungsvorbereitungen in kleinen, festen Lerngruppen wichtig. Sie hätten ihre gesamte Schullaufbahn auf ihre Abschlüsse hingearbeitet und hätten das Recht auf faire Prüfungen und gleichwertige Abschlüsse. Daher habe das Land Niedersachsen sehr frühzeitig einen Rahmen geschaffen, der es ermögliche, sowohl die Abschlüsse des Sekundarbereiches I wie auch die Hochschulreife zu absolvieren. Das Lernen im Szenario B sei dabei eine wichtige Säule.

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Anhang: Eine vom Land gestellte Kurzübersicht der Maßnahmen

1) Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.

2) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.

3) Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C. Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.

4) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.

5) Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.

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