Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde zu Section Control ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Geschwindigkeitsmessung "Section Control" nicht zur Entscheidung angenommen. Das teilt das Niedersächsische Innenministerium mit. Dieser Beschluss sei ein erneuter Beleg dafür, dass es richtig war, dieses System an der B6 südlich von Hannover zu testen - alle juristischen Schritte, die gegen den Einsatz dieser Anlage unternommen wurden, seien letztlich nicht erfolgreich gewesen.

Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, Section Control sei die aktuell gerechteste Art, in Deutschland die Geschwindigkeit zu messen. Die Anlage sei für die Verkehrssicherheit ein deutlicher Gewinn, und er hoffe, dass sie bald auch an anderen gefahrenträchtigen Strecken in Deutschland aufgebaut werde.

fx

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