Oberlandesgericht bestätigt Hildesheimer Entscheidung zur Maskenpflicht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Gerichte dürfen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle in laufenden Verfahren das Tragen medizinischer Masken vorschreiben. Das wurde am Freitag bekannt. Anlass für diese Entscheidung war ein Vorfall am Landgericht Hildesheim: Hier hatte in einem Strafverfahren der Richter angeordnet, dass in der Hauptverhandlung eine Maske zu tragen sei, der Verteidiger des Angeklagten weigerte sich jedoch dem nachzukommen.

In Folge setzte das Gericht die Verhandlung aus, so dass es nun wiederholt werden muss. Die Kosten dafür hatte der Richter dem Verteidiger auferlegt, wogegen dieser in Celle Beschwerde einlegte - und diese wurde nun abgelehnt. Die Anordnung der Maskenpflicht sei aus Gründen des Infektionsschutzes "dringend geboten" und verhältnismäßig gewesen, so das Oberlandesgericht, zumal der Vorsitzende Richter Ausnahmen für diejenigen zugelassen habe, denen das Wort erteilt worden sei. Der Verteidiger habe durch sein schuldhaftes und zudem "rücksichtsloses und unverantwortliches" Verhalten eine Fortsetzung der Hauptverhandlung unmöglich gemacht. Eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.

fx

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