Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Abu Walaa – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil von zehneinhalb Jahren Haft für den mutmaßlichen früheren Deutschland-Chef des "Islamischen Staates" Abu Walaa bestätigt. Dieses Urteil sei rechtskräftig, wurde heute bekanntgegeben. Damit wurden dagegen eingelegte Revisionen des Verurteilten und zweier seiner Mitstreiter als unbegründet abgewiesen. Es lägen keine „Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten“ vor, so der BGH. 

Das Oberlandesgericht Celle hatte Abu Walaa im Februar letzten Jahres unter anderem wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen“ verurteilt. Er hatte laut OLG seine Anhänger radikalisiert und dazu aufgefordert, zum IS auszureisen oder zumindest in Deutschland für die Terror-Miliz tätig zu sein. Zusammen mit den beiden anderen Angeklagten sei er an der Ausreise mehrerer junger Männer nach Syrien beteiligt gewesen, die sich dort dem IS angeschlossen hätten. Die beiden weiteren Angeklagten wurden unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ebenfalls zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Abu Walaa war Imam der Moschee des Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“, der im Jahr 2017 verboten wurde. Der islamistische Prediger galt nach dem jetzt bestätigten OLG-Urteil vom Frühjahr 2014 bis September 2016 in Deutschland bei salafistisch-dschihadistischen Islamisten als Führungsperson.

220912.fx

Aktuelle Regionalnachrichten


Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.