Verwaltungsgericht Hannover kippt "gespaltene Kreisumlage" – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat in vier Urteilen den Klagen der Samtgemeinde Leinebergland und deren drei Mitgliedsgemeinden - den Flecken Duingen und Eime und der Stadt Gronau - gegen den Landkreis Hildesheim stattgegeben. Dabei ging es um die 2019 beschlossene Regelung zu einer so genannten "gespaltenen Kreisumlage". Hintergrund ist, dass der Kreistag einen anderen, höheren Hebesatz für Gemeinden beschlossen hatte, die einen Vertrag zu Kitas nicht abschließen wollten - wie die Samtgemeinde Leinebergland. 

Diese höhere Festsetzung ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht mit den Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) vereinbar. Die Vorschrift ermögliche keine Berücksichtigung finanzieller Folgen bei den Gemeinden, die den Kita-Vertrag nicht abgeschlossen haben und damit von der im Landkreis üblichen Übernahme von Kindertagesbetreuung durch die Gemeinden abweichen, heißt es in der Begründung. Solche Fallgestaltungen würden erst durch die Ende 2021 in Kraft getretene und hier nicht anwendbare Änderung des Wortlautes durch den Landesgesetzgeber erfasst. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, Berufungen vorm Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sind möglich.

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