Landkreise verklagen niedersächsische Landesregierung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Insgesamt acht Landkreise werfen der niedersächsischen Landesregierung vor, sie zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges zur Verschuldung zu verpflichten. Sie haben deshalb Verfassungsklage beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof eingelegt, wie das Gericht in Bückeburg mitteilte. Anstatt die Landkreise mit den nötigen Geldern auszustatten, habe der Gesetzgeber die Kreise verpflichtet, ein Gesetz anzuwenden, das eigentlich nur zur Bewältigung epidemischer Lagen gedacht sei, kritisieren die Kommunen.

Der infrage stehende Paragraf 182, Absatz 5 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ermögliche den Kommunen im Epidemie-Fall, leichter Kredite aufzunehmen und sich über den Wert ihres Vermögens hinaus zu verschulden. Diese haushaltsrechtliche Sonderregelung zur Finanzierung der Kosten für die Folgen des Krieges zu nutzen, ist nach Ansicht der Beschwerdeführer ein Eingriff in die niedersächsische Verfassung und die durch das Grundgesetz geschützte Finanz- und Haushaltsautonomie.

Der Staatsgerichtshof hat dem niedersächsischen Landtag und der Landesregierung zunächst Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.

230818.sk

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