Gericht schließt im Gullydeckel-Prozess die Öffentlichkeit aus – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Beim gestrigen Prozessbeginn gegen drei junge Männer wegen der zwei Gullydeckel-Würfe auf die A7 im August letzten Jahres hat das Landgericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dies geschah wegen des jungen Alters der Angeklagten und ihrer psychischen Verfassung, hießt es vor Gericht. Damit wird es keine weiteren Informationen über den Verlauf des Verfahrens geben, und auch die Urteilsverkündung ist nicht-öffentlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte August Anklage gegen das Trio erhoben. Sie legt den zwei damals 18- und 20-Jährigen einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen zur Last, sowie einen versuchten Mord in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls in vier rechtlich zusammentreffenden Fällen. Der dritte Angeklagte - zur Tatzeit 17 Jahre alt und somit noch nicht volljährig - soll ihnen Beihilfe geleistet haben.

Der Staatsanwaltschaft nach soll es den beiden älteren Angeklagten darauf angekommen sein, Kollisionen hervorzurufen. Die Folgen ihres Handelns - darunter auch tödliche Verletzungen - hätten sie erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen, womit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. Der Jugendliche soll zwar mehrfach Vorbehalte geäußert, aber das Duo dann doch begleitet und auf der Brücke offenbar beim Ausladen der Gullydeckel geholfen haben.

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