Agentur erinnert an Meldepflicht für schwerbehinderte Beschäftigte – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Daran erinnert die Hildesheimer Agentur für Arbeit in einer Mitteilung. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten der Agentur deshalb bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Dies gehe am
schnellsten und einfachsten elektronisch über die die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Seit 2021 sei dabei auch keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich.

Sollte ein Betrieb der Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, sei eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen, die auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt wird. Auch dies könne über die Software berechnet werden.

240124.fx

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