Ab sofort können Privatpersonen, die durch das letzte Hochwasser in akute Notlage geraten sind, beim Landkreis eine finanzielle Hilfe des Landes beantragen. Unter www.landkreishildesheim.de/hochwasserhilfe stünden sowohl die entsprechende Förderrichtlinie als auch die Antragsformulare bereit, heißt es in einer Mitteilung für das Kreisgebiet ohne die Stadt Hildesheim. Anträge würden bis zum 22. März angenommen, und als Ansprechpartner stehe Martin Gillert telefonisch unter 05121 - 309 2691 für Fragen zur Verfügung.
Für Fälle aus dem Hildesheimer Stadtgebiet ist indessen das Dezernat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Mobilität zuständig, hier können Anträge postalisch (Markt 2, 31134 Hildesheim) oder per Email an Cathleen Feddeler (
Laut Land kann eine Soforthilfe zwischen 1.000 und 2.500 Euro dann pro Haushalt gewährt werden, wenn durch das Hochwasser ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden ist. In besonders akuten Notlagen könne ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden, und in besonderen Härtefällen auch Schäden, die weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden.
Dabei wird betont, dass diese Soforthilfe als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht ist. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen könne hieraus nicht geleistet werden.
Ergänzt 240126: Adresse für Anträge aus dem Stadtgebiet Hildesheim.
240125.fx