Verkehrswacht fordert Cannabis-Nullgrenze für Verkehrsanfänger – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Durch die Legalisierung von Cannabis erwartet die Landesverkehrswacht Niedersachsen ein erhöhtes Unfallrisiko und häufigeres Fehlverhalten im Verkehr. In einer Mitteilung heißt es, es gebe zwar keine einheitliche Studien- und Datenlage dazu, zugleich gebe es aber typische Nebenwirkungen des Cannabiskonsums wie etwa Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, Müdigkeit oder die Beeinträchtigung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit. Kritisch werde es besonders dann, wenn zusätzlich noch Alkohol konsumiert werde, wie es in der Risikogruppe der jungen Fahrenden zu erwarten sei.

Deshalb weist die Verkehrswacht nachdrücklich darauf hin, dass das Fahren unter Cannabiseinfluss verboten ist und bleiben muss. Außerdem müsse über die Wirkung und die Abbauprozesse des Cannabiswirkstoffs THC aufgeklärt werden - Konzentrationsverläufe im Körper seien kaum berechenbar, und Cannabis verhalte sich im Körper nicht wie Alkohol. Die Landesverkehrswacht erwarte deshalb für Fahranfängerinnen und Fahranfänger eine Regelung analog zur Null-Promille-Regelung bei Alkohol.

Das vor kurzem beschlossene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis sieht vor, dass das Bundesverkehrsministerium auf wissenschaftlicher Grundlage THC-Grenzwerte für das Führen von Kraftfahrzeugen ermittelt. Eine Arbeitsgruppe dazu gibt es bereits, mit Ergebnissen wird noch in diesem Frühjahr gerechnet. Bis deshalb eventuelle Gesetzesänderungen umgesetzt werden, gilt die aktuelle Vorgabe von maximal 1 Nanogramm THC/ml im Blutserum.

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