Schmerzensgeldprozess wegen Missbrauchs geht in eine Mediation – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der gestern begonnene Schmerzensgeld-Prozess gegen das Bistum wegen Missbrauchs geht in eine Mediation vor dem Landgericht. Dem haben das Bistum wie auch der Kläger Jens Windel zugestimmt. Seine Ansprüche seien wegen Verjährung vermutlich nicht durchsetzbar, sagte dazu der Vorsitzende Richter Jan-Michael Seidel.

Dies ist die erste Schmerzensgeldklage gegen ein Bistum, die in Niedersachsen vor ein Gericht kommt. Der 50 Jahre alte Windel beschuldigt einen verstorbenen Pfarrer, ihn in den Jahren 1984 bis 1985 schwer sexuell missbraucht zu haben und fordert 400.000 Euro Schmerzensgeld - die Summe von 50.000 Euro, die er bisher bekommen hat, sei angesichts des erfahrenen Leids zu wenig. Er kritisierte das Bistum dafür, es in der Sache nun auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Vor dem Gericht und auch auf dem Hildesheimer Marktplatz hatten Unterstützer zuletzt für ihn demonstriert. Dabei warb die Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“ auch für ihre Petition, in der die katholische Kirche aufgefordert wird, in Zivilprozessen wegen Missbrauchs auf das Argument der Verjährung zu verzichten.

Das Bistum will mit dem Verfahren auch Rechtssicherheit gewinnen. Man sei aber gesprächsbereit und begrüße den Vorschlag einer gerichtlichen Streitbeilegung, sagte dessen Anwalt. Einen außergerichtlichen Vergleich hatte das Bistum im Vorfeld abgelehnt, weil dies die Arbeit der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ beschädigen würde - diese hatte Windel die 50.000 Euro zugesprochen. Außerdem sei das Bistum verpflichtet, sorgsam mit Kirchensteuermitteln umzugehen.

241109.fx

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