Mietpreisbremse kann auch in Hildesheim eingesetzt werden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Auf dem Wohnungsmarkt der Stadt Hildesheim kann künftig die sogenannte "Mietpreisbremse" eingesetzt werden. Wie die niedersächsische Landesregierung mitteilt, hat das Kabinett heute grünes Licht für zwei Verordnungen gegeben, mit denen die Zahl der Kommunen mit "angespanntem Wohnungsmarkt" von bisher 18 auf dann 57 erhöht wird. Diese Situation werde durch ein Gutachten der Landesregierung festgestellt und führe dann zum Einen zu besonderen, mieterschützenden Bestimmungen, und zum anderen fänden dann die Regelungen des Bundes-Baulandmobilisierungsgesetzes Anwendung.

Die Mietpreisbremse bedeute, dass bei einer Wiedervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfe. Außerdem dürfe bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, und es gelte eine verlängerte Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung und anschließendem Verkauf.

Das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes gebe Kommunen ein erweitertes Vorkaufsrecht, mehr Flexibilität bei Bebauungsplänen und Baugebieten und einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bei bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen.

Bauminister Olaf Lies sagte, aus dem seit Jahren angespannten Markt müsse der Druck genommen werden, um Wohnen in Niedersachsen wieder bezahlbarer zu machen. Insbesondere die hohe Dynamik der Mietpreise werde für die Menschen immer mehr zu einer kaum noch tragbaren Belastung.

241217.fx

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