Bistum und Missbrauchsbetroffener einigen sich auf Vergleich – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Im Falle der Schmerzensgeldklage von Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim hat es einen Vergleich gegeben. Damit sei die Klage vor dem Landgericht hinfällig, bestätigte das Bistum. Man habe Windel und der von ihm gegründeten Betroffeneninitiative eine finanzielle Unterstützung zugesagt, über die Details aber Stillschweigen vereinbart.

Windel, der nach eigenen Angaben als Kind mehrfach von einem Pfarrer missbraucht wurde, hatte das Bistum auf 400.000 Euro verklagt. Am ersten Verhandlungstag im November hatte der Vorsitzende Richter jedoch gesagt, seine Ansprüche seien vermutlich wegen Verjährung nicht durchsetzbar – daraufhin hatten beide Seiten einer Mediation zugestimmt.

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