Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für den Hauptbahnhof Hannover einschließlich der Bahnsteige ein Verbot für das Mitführen von Waffen. Dies gelte ab dem kommenden Montag bis einschließlich zum 1. Januar 2025. Die Allgemeinverfügung umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art sowie pyrotechnischen Gegenständen. Einsatzkräfte der Bundespolizei sind im Einsatz, um die Einhaltung des Verbots zu überwachen.
Zuwiderhandlungen können einen Platzverweis, ein Hausverbot für den Bahnhof oder auch einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Unabhängig von einem möglichen Straf -/ Ordnungswidrigkeitenverfahren sei auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich, teilt die Polizei mit. Die Verfügung gilt vom 25. November bis 1. Januar jeweils von Montags bis Donnerstags von 15 bis 22 Uhr und Freitags bis Montags jeweils von 15 bis 2 Uhr. Die Polizei will mit der Maßnahme für mehr Sicherheit in einer Zeit sorgen, in der mehrere Weihnachtsmärkte im Stadtgebiet stattfinden. Die Erfahrung habe gezeigt, dass auch durch alkoholisierte Personen die Aggressionsschwelle sinke und das Gefahrenpotential steige.
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Am kommenden Montagabend lädt die hiesige SPD zu einer Begegnung mit Landrat Bernd Lynack, der Bundestagskandidatin Daniela Rump und dem Kreistags-Fraktionsvorsitzenden Werner Preissner ein. Interessierte haben dann die Möglichkeit, Fragen zur aktuellen Politik zu stellen und auch eigene Anliegen und Ideen vorzutragen, heißt es in der Ankündigung. Die Moderation des Abends liege bei Nils Hindersmann und Stephanie Winter von der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit innerhalb der Partei. Die Veranstaltung beginnt um 18:30 Uhr im Torhaussaal des Gewerkschaftshauses in der Osterstraße 39A.
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Mit dem Triptychon „Ecce Homo“ hat das Hildesheimer Dommuseum seine Sammlung um ein weiteres bedeutendes Werk des international renommierten Künstlers Prof. Gerd Winner erweitert. Es sei ab sofort im Lettnerraum des Museums zu sehen und werde dort einen eindrucksvollen modernen Akzent in der Dauerausstellung setzen, erklärt Museumsdirektorin Prof. Dr. Claudia Höhl. Im Hildesheimer Dommuseum ist die Einbindung von Arbeiten zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler ein zentraler Bestandteil des Ausstellungskonzepts. In der Sammlung des Dommuseums befinden sich bereits grafische Arbeiten und ein großformatiges „End“-Gemälde von Gerd Winner.
Das Triptychon „Ecce Homo“ zeigt eine Herz-Jesu-Darstellung jeweils in den Grundfarben Gelb, Rot und Blau. Museumsdirektorin Höhl hofft darauf, dass viele Besucherinnen und Besucher überrascht sein werden von der positiven Wirkung, die das Werk im Lettnerraum entfalte. Ermöglicht wurde die Anschaffung durch Fördergelder zweier Privatpersonen und die Sparkasse Hildesheim/Goslar/Peine.
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In der vergangenen Nacht kam es zu einem Brand im Papierherstellungsbetrieb Sappi in Alfeld. Laut Polizeibericht wurde gegen 02:40 Uhr Feuer in einem Schaltschrank des Betriebes entdeckt. Bei dem Brand kam es zu erhöhter Rauchentwicklung, so dass dieser bis zur Bundesstraße 3 zu sehen war. Personen wurden bei dem Brand nicht verletzt. Der entstandene Schaden wird derzeit auf ca. 25.000 EUR geschätzt. Zur Brandbekämpfung waren die freiwillige Feuerwehr Alfeld sowie die Werksfeuerwehr des betroffenen Betriebs im Einsatz. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird von einem technischen Defekt als Brandursache ausgegangen.
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Der Winterdienst der Stadt Hildesheim sieht sich gut auf die kommenden Monate vorbereitet. Man habe die Fahrzeuge mit Räum- und Streueinrichtungen bestückt und das Personal entsprechend geschult, so der Einsatzleiter Domenic Wippich. Rund 700 Tonnen Streusalz sowie ein gefüllter Laugetank stünden bereit, und im Fall der Fälle könne binnen 48 Stunden Nachschub besorgt werden.
Zugleich verweist die Stadt darauf, dass der Winterdienst nur gut funktionieren könne, wenn die Räumfahrzeuge gut durchkommen – schlecht oder falsch geparkte Autos würden schnell zu Hindernissen. Die Schaufel des Räumpflugs habe eine Breite von drei Metern, weshalb es in teilweise nur 3,10 Meter engen Straßen auch bei besten Verhältnissen sehr eng werde. Dann könne auch das Einklappen von Außenspiegeln schon einen Unterschied machen. Auf Straßen ohne Winterdienst (Download PDF, 65 kb) müssten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dafür sorgen, dass die Fahrbahn bis zur Straßenmitte von Schnee und Eis befreit wird.
Außerdem hätten Anliegerinnen/Anlieger öffentlicher Geh- bzw. kombinierter Geh- und Radwege die Pflicht, den Bereich vor ihrem Grundstück auf einer Breite von 1,50 Meter zu räumen und zu streuen, sowie Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei zu halten. Das gelte werktags von 7 bis 22 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 22 Uhr. Bei Schnee- und Eisglätte seien Sand oder andere salzfreie Mittel zu verwenden. Die Verwendung etwa von Tausalz durch Privatleute sei grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt - z.B. bei Eisregen.
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Wie jedes Jahr weisen die Städte und Gemeinden zu Silvester auf die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk hin. So gelte grundsätzlich, dass Feuerwerk wie Raketen oder Böller generell nur...
Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer hat das Thema Frieden in den Mittelpunkt seiner Weihnachtspredigt gestellt. Er sagte gestern im Mariendom, es gebe in den Menschen eine tiefe Sehnsucht nach...