Verteidiger fordern Freispruch für Angeklagten im Auschwitz-Prozess – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Im Lüneburger Auschwitz-Prozess haben die Verteidiger am Dienstag den Freispruch für Oskar Gröning gefordert.


Weder durch seine Anwesenheit an der Bahnrampe von Auschwitz-Birkenau noch durch das Zählen der Devisen habe der frühere SS-Mann "einen Beitrag geleistet, der offensiv den Holocaust gefördert hat", sagte Grönings Anwalt Hans Holtermann. Er könne deshalb nicht wegen der Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilt werden. Das Urteil soll am Mittwoch fallen. Sollte das Gericht den Angeklagten schuldig sprechen, forderten seine Anwälte, dennoch von einer Strafe abzusehen – wegen des hohen Alters des 94-Jährigen und wegen Verfahrensverzögerung, weil Gröning bereits 1978 als Beschuldigter vernommen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte letzte Woche dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert.

epd/cw

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