Diakonie Niedersachsen begrüßt Karlsruher Urteil zum Betreuungsgeld – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Diakonie Niedersachsen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Betreuungsgeld begrüßt. Dem Gericht zufolge sei die Sozialleistung nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.

Christoph Künkel, Vorstandsspecher der Diakonie, sagte, die Einführung des Betreuungsgeldes sei auch sozialpolitisch kaum zu verantworten gewesen: Der Betrag von monatlichen 150 Euro sei zu gering, um die Familien wirklich bei der Betreuung zu unterstützen. Die Förderung von Eltern, die keine staatlich geförderten Kitaplatz nutzen können oder wollen, wirke nicht im Sinne der Bemühungen um gleichwertige Lebensverhältnisse.

In Deutschland beziehen noch etwa 455.000 Familien das Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld war 2013 eingeführt worden.

jsl

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