Gefängnis verbannt Schokoladen-Weihnachtsmänner – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Schokoladen-Weihnachtsmänner dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mehr in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Rosdorf bei Göttingen. Das hat das Göttinger Landgericht jetzt entschieden und damit der Gefängnisleitung Recht gegeben, die einem Inhaftierten eine solche Süßigkeit im letzten Jahr nicht ausgehändigt hatte.

Der Häftling hatte zu Weihnachten 2014 ein Paket von seinen Eltern erhalten, in dem auch die Schokoladen-Figur war. Die Anstalt verweigerte deren Herausgabe aber mit den Angaben, es handle sich um einen „Hohlkörper“, der dazu geeignet sei, verbotene Gegenstände wie SIM-Karten oder Drogen in das Gefängnis zu schmuggeln. Ein Spürhund könne aus hygienischen Gründen nicht eingesetzt werden, beim Röntgen werde nur eine "organische Masse" dargestellt. Deshalb sei es nicht möglich, zu erkennen, ob die Schokolade mit anderen Stoffen angereichert oder sogar ausgetauscht worden sei. Der Inhaftierte klagte – und verlor. Aus Wut über den Beschluss zerstörte der Kläger den bis dahin in der Anstalt aufbewahrten Schokoladenweihnachtsmann. Nachdem kein Hohlkörper mehr vorhanden war, übergab das Gericht dem Mann die Süßigkeit. Es bleibe ihm demnach unbenommen, auch in Zukunft den Schokoladenweihnachtsmann "zum Zeitpunkt vor einem beabsichtigten Verzehr unter der Aufsicht des Anstaltspersonals so zu öffnen, dass der Hohlraum kontrolliert werden kann."

cw

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