DGB-Jugend rät Jugendlichen zu Verträgen bei Ferienjobs – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Angesichts der nahenden Sommerferien hat die DGB-Jugend einen Leitfaden für Ferienjobs herausgegeben. Darin heißt es unter anderem, dass Schülerinnen und Schüler nur mit einem schriftlichen Vertrag einen Ferienjob beginnen sollten. Dieser müsse vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.

Auch gebe es gesetzliche Einschränkungen bei der Arbeit von Jugendlichen. Bis einschließlich zum 14. Lebensjahr sei das Arbeiten für Kinder verboten – mit einer Ausnahme für Kinder über 13 Jahre: Mit Zustimmung der Eltern dürfen sie bis zu zwei oder in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Dies müssen aber leichte Tätigkeiten sein.

Insgesamt gelte auch: Wer schulpflichtig ist, dürfe nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, und dabei seien schwere körperliche oder gefährliche Arbeit tabu. Für Ferienjobber über 18 Jahre gelte das neue Mindestlohngesetz – sie hätten Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter jugend.dgb.de.

fx

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