Niedersachsen hat keine Schadenersatzansprüche gegenüber VW – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Land Niedersachsen hat gegenüber der Volkswagen AG keinen Anspruch auf Schadenersatzforderungen. Das geht aus einem Gutachten des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School, Hamburg hervor.

Laut Niedersächsischer Staatskanzlei bestätigt der Gutachter Prof. Dr. Rüdiger Veil, Direktor des Instituts, somit das Ergebnis der verwaltungsinterne Prüfung. Das Land befinde sich als langfristiger Aktionär in einer anderen Situation als Anleger, die in dem relevanten Zeitraum Aktien gekauft oder verkauft haben. Daher gäbe es auch keine Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz gegen die VW AG; weder aufgrund einer möglicherweise zu spät erfolgten Ad-hoc-Mitteilung noch wegen unrichtiger Angaben über Diesel-Fahrzeuge.

Das Land Niedersachsen hält mittelbar über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH rund 59 Millionen Stammaktien und unmittelbar rund 440 Stammaktien der Volkswagen AG.

bjl

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