Muslimin darf nicht verschleiert in den Schulunterricht – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Antrag einer Muslimin abgelehnt, im Unterricht an einem Abendgymnasium einen Schleier tragen zu dürfen. Sie hatte vor Gericht gesagt, dass sie sich aus religiösen Gründen verpflichtet sah, den so genannten Niqab zu tragen. Die Schule hatte ihr die Zulassung entzogen, nachdem sie am ersten Unterrichtstag im Schleier erschienen war. Die Klägerin war bei der Verhandlung wegen des großen Medieninteresses nicht anwesend, sie kann jetzt zwei Wochen nach Erhalt des Urteils Beschwerde vor dem Oberlandesgericht in Lüneburg einlegen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte unterdessen den Ausschluss vollverschleierter Mädchen und Frauen vom Schulunterricht. Ein Verbot der Vollverschleierung sei der "vollkommen falsche Weg", sagte GEW-Hauptvorstand Ilka Hoffmann der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Man dürfe Frauen nicht nur deswegen von Bildung ausschließenh, weil sie Burka oder Niqab tragen. Für vollverschleierte Mädchen aus strengkonservativen islamischen Haushalten sei die Schule oft die einzige Möglichkeit, Kontakt zu Gleichaltrigen aufzunehmen. Im Unterricht könne sich das Selbstbewusstsein herausbilden, das nötig sei, um den Schleier abzunehmen. Dieser Prozess müsse gefördert und nicht behindert werden.

fx

Aktuelle Regionalnachrichten


Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.