Landkreis richtet Beobachtungsgebiet für Geflügelpest ein – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Kreis Hildesheim richtet jetzt ein Beobachtungsgebiet als Maßnahme gegen die Geflügelpest ein. Davon sind die Ortschaften Oedelum, Mölme, Hoheneggelsen und Steinbrück betroffen. Grund für die Maßnahme ist nach Angaben des Landkreises der Nachweis des Erregers H5N8 bei einem Schwan in Peine.

Um den Fundort des Tieres wird nun ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km eingerichtet. In dem Beobachtungsgebiet müssen Tierhalter zusätzlich zu dem bereits landkreisweit verfügten Aufstallungsgebot weitere Auflagen erfüllen: So dürfen 15 Tage lang keine Tiere aus dem Gebiet ausgeführt werden und 30 Tage lang keine in Gefangenschaft gehaltenen Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Weiterhin dürfen Hunde- und Katzenhalter ihre Tiere im Gebiet nicht frei herumlaufen lassen.

In dem betroffenem Bereich des Landkreises befinden sich 31 registrierte Geflügelhalter mit rund 500 Tieren. Die Verfügung tritt am Samstag in Kraft.

fx

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