Urteil gegen Gröning ist bestätigt – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das wohl letzte große Gerichtsurteil mit Bezug zum Holocaust ist jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.

Das Landgericht Lüneburg hatte den früheren SS-Mann Oskar Gröning (95) im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz in 300.000 rechtlich zusammenhängenden Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Revisionsanträge gegen das Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun zurückgewiesen. Damit wurde erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord in dem früheren Vernichtungslager Auschwitz höchstrichterlich bestätigt.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sowie Vertreter der Nebenkläger und das Internationale Auschwitz Komitee begrüßten die Karlsruher Entscheidung. Für Gerechtigkeit sei es nie zu spät, so Maas. Bei der juristischen Aufarbeitung von Auschwitz dürfe es keinen Schlussstrich geben.

Gröning muss nun die Kosten des Verfahrens tragen. Ob er auch in Haft kommt, bleibt ungewiss. Sein Anwalt Hans Holtermann sagte gegenüber dem evangelischen Pressedienst, er könne sich gut vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft erst mal den Gesundheitszustand von Herrn Gröning überprüfen werden.

bjl

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