Nordstemmerin scheitert mit Klage wegen Pferdekauf – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Eine Frau aus Nordstemmen ist vor dem Landgericht Hildesheim mit der Klage gegen einen Pferdeverkäufer gescheitert. Wie das Gericht mitteilt, wies die 4. Zivilkammer ihre Klage wegen arglistiger Täuschung gegen den Mann aus Viersen in Nordrhein-Westfalen ab.

Die Frau hatte für 60.000 Euro ein Dressurpferd gekauft, das der Verkäufer selbst kurz zuvor für 40.000 Euro erworben hatte. Die Käuferin warf ihm vor, von einer möglichen krankhaften Veränderung am Sprunggelenk und Griffelbein des Tieres gewusst zu haben. Ein Tierarzt hatte bereits 2008 in einer Untersuchung vorhergesagt, dass der Weiterverkauf im Fall einer solchen Erkrankung schwierig werden könnte. Vor dem Kauf hatte eine andere Tierärztin die Erkrankung als wenig wahrscheinlich bezeichnet.

Im Gerichtsverfahren wurde ein weiteres Gutachten angefertigt, in dem die Erkrankung und damit der Wertverlust festgestellt wurde. Laut Gericht hätte der Beklagte als Laie dies allerdings nicht bemerken können - deshalb fehle es an Anhaltspunkten für eine vorsätzliche Täuschung. Dass der Mann das Pferd deutlich günstiger gekauft und dann teurer an die Frau weiterverkauft habe, reiche als Indiz nicht aus. Da ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden war, kam auch ein Rücktritt vom Kauf nicht in Betracht. Das Urteil kann vorm Oberlandesgericht Celle angefochten werden.

fx

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