Angoulêmeplatz-Architekten gehen in Berufung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Eine Klage gegen die Stadt Hildesheim wegen des Architektenwettbewerbs zum Angoulêmeplatz geht weiter: Die Gesellschaft für Landschaftsarchitektur hat nun Berufung gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim eingelegt. Damit wird sich nun das Oberlandesgericht in Celle mit dem Fall befassen.

Die Gesellschaft hatte im Jahr 2012 an einem Wettbewerb zur Neugestaltung des Platzes teilgenommen und den mit 12.000 Euro dotierten 1. Preis gewonnen. Sie ging aber davon aus, dass damit auch die Umsetzung des Projekts verbunden war. Die Stadt dagegen forderte die Gesellschaft auf, ein Angebot dafür einzureichen. Als das nicht geschah, vergab die Stadt den Planungsauftrag an ein anderes Unternehmen, weshalb es zur Klage auf Schadensersatz über 280.000 Euro kam.

Das Landgericht war allerdings der Auffassung, dass der Wettbewerb nicht rechtswirksam ausgeschrieben worden war, so dass sich die Landschaftsarchitekten nicht darauf berufen konnten. Die Ausschreibung habe lediglich auf einer mündlichen Anordnung des damals amtierenden Oberbürgermeisters Kurt Machens beruht, weitere Gremien seien nicht beteiligt gewesen.

fx

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