Bundesverwaltungsgericht läßt Revision in Hildesheimer Fall zu – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Hildesheim und dem Land Berlin kommt nun doch noch vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wie der Kreis berichtet, konnte man das Gericht von der grundsätzlichen Bedeutung des Falles überzeugen. Der Fall war zuvor vom Verwaltungsgericht Hannover und dann in zweiter Instanz dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt worden - danach war eigentlich keine Revision mehr möglich.

Inhaltlich geht es um die Kostenerstattung von Jugendhilfeausgaben. Zentral ist dabei die Frage, wer für diese Erstattung zuständig ist, wenn die Eltern des betroffenen Kindes im Ausland sind und das Kind nach Deutschland gebracht wird. Wenn es eine Leistung der Jugendhilfe im Ausland ist, wäre Berlin zuständig, handelt es sich dagegen um eine Leistung der Jugendhilfe im Inland, muss sie der Landkreis bezahlen. Es geht im konkreten Fall um Kosten in Höhe von rund 270.000 Euro plus Zinsen.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte dem Landkreis Recht gegeben, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dagegen dem Land Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun insbesondere festlegen, ab wann aus einer Jugendhilfe im Ausland eine Jugendhilfe im Inland wird. Beim Landkreis hält man das Ergebnis dieser Entscheidung für offen und erwartet ein großes Interesse daran - der Fall dürfte auch für andere Kommunen und den Niedersächsischen Landkreistag von großer Bedeutung sein.

fx

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