CDU legt Gesetzesentwurf für Verbot von Gesichtsverhüllung vor – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die CDU Landtagsfraktion hat einen Gesetzesentwurf für ein Verbot zur Verhüllung von Gesichtern vorgelegt. Dieses Verbot solle in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden von Land und Kommunen gelten, so Fraktionschef Björn Thümler (CDU). Dazu zählen beispielsweise Gerichte, Schulen, Theater, Museen, Sporthallen und Schwimmbäder. Von den Regelungen ausgenommen seien Krankenhäuser.

Die Verhüllung des Gesichts stehe im Gegensatz zur hier gängigen Kommunikationskultur, die neben der Sprache auch Mimik und Gestik umfasse. Mit dem Gesetzentwurf wolle die CDU deshalb in allen eindeutig staatlichen Bereichen ein Zeichen gegen die Vollverschleierung setzen, so Thümler weiter.

kk

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