Hoverboards und Monowheels gehören nicht in den Straßenverkehr – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hoverboards und Monowheels sind nicht für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen. Daran erinnert die Polizei in Sarstedt. In den letzten Wochen habe es zwei Strafanzeigen gegeben, weil Jugendliche solche Geräte auf der Straße oder einem Gehweg genutzt haben.

Dies sei verboten, weil eine allgemeine Betriebserlaubnis fehle. Da diese Geräte einen Elektromotor haben und schneller als 6 km/h fahren könnten, müssten sie versichert sein. Für ein Hoverboard bräuchte man einen Führerschein der Klasse B, für ein Monowheel den der Klasse A. Wer also damit unterwegs sei, begehe mindestens einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Und wer nicht den richtigen Führerschein habe, werde wegen Fahrens ohne Führerschein angezeigt.

Fx

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