Niedersachsen setzt Prostituiertenschutzgesetz um – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Zum Schutz vor Kriminalität müssen sich Prostituierte in Niedersachsen künftig bei den Kommunen anmelden. Die Landesregierung hat eine Verordnung erlassen, mit der die Landkreise und kreisfreien Städte zudem dafür zuständig sind, die Konzessionen für Bordelle zu erteilen. Damit setzt das Land das am 1. Juli in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz des Bundes um, teilte die Staatskanzlei mit. So sollen Prostituierte besser vor Gewalt geschützt und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Zudem solle auf diese Weise kriminellen Organisationen das Handwerk gelegt werden.
Im Juni hatten 25 Beschwerdeführer, darunter Prostituierte, Sexbetriebe und Freier, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen das Gesetzt eingereicht. Sie sehen in den Regelungen "einen massiven Eingriff in die Grundrechte von Sexarbeiterinnen". Die Bundestagsopposition sieht wie etwa auch die Diakonie vor allem die Anmeldepflicht kritisch. Sie befürchten, dass Prostituierte stigmatisiert werden und aus Angst vor Verlust der Anonymität und Ausgrenzung auf eine Anmeldung verzichten.

sk

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