Arbeitsagentur äußert sich zu Vorruhestandsmodell der Sparkassen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Anlässlich der Berichte über das Vorruhestandsmodell der Sparkasse hat die Agentur für Arbeit Hildesheim betont, dass Arbeitslosigkeit kein Vorruhestand sei.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld sei an konkrete rechtliche Bedingungen und Pflichten geknüpft, so die Agenturchefin Evelyne Beger. Allein zur Überbrückung der Phase zwischen Arbeitsleben und Altersrente werde kein Arbeitslosengeld geleistet. Arbeitslose müssten sich aktiv um eine neue Stelle bemühen. Den sogenannten „Vorruhestands-Flex“ bewerte man nicht, hieß es. Beger riet Betroffenen aber, vor der Annahme von Auflösungsverträgen ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur zu vereinbaren.

 

kk/cw

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