Jobcenter bezahlt Hartz-IV-Beziehern Brillenreparatur – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hartz-IV-Bezieher können sich die Kosten für eine Brillenreparatur vom Jobcenter erstatten lassen. Denn die Reparaturkosten stellen einen Sonderbedarf dar, der nicht im Regelbedarf enthalten ist, entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Geklagt hatte ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger aus Niedersachsen. Seinen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Reparatur seiner Brille lehnte das Jobcenter ab.

Die Brille sei als "therapeutisches Gerät" anzusehen. Deren Reparaturkosten seien nicht im Regelbedarf enthalten. In der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe seien die Kosten für eine Brillenreparatur nicht enthalten. Es handele sich um einen Sonderbedarf, den das Jobcenter decken muss.

kk

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