Räume der verbotenen DIK-Moschee sollen gemeinnütziger Einrichtung zu Gute kommen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Über die künftige Verwendung der Räumlichkeit des mittlerweile verbotenen „Deutschsprachigen Islamkreises e.V.“ in der Nordstadt wird nun entschieden. Im Zuge der Beschlagnahmung des Vereinsvermögens wurde auch die Moschee in der Martin-Luther-Straße eingezogen. Nach dem Vereinsgesetz muss die weitere Verwendung einem gemeinnützigen Zweck zu Gute kommen. In Abstimmung mit der Stadt Hildesheim und dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften ist eine Übertragung der Räumlichkeiten an eine ortsansässige Organisation vorgesehen. Diese soll einem gemeinnützigen Zwecken dienen und auf weite Sicht in der Lage sein, die Räume  zu betreiben. Welche Organisation dies sein wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

kk

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