Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Im Vergewaltigungsprozess gegen einen heute 21-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft jetzt einen Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt. Im Fall einer Verurteilung solle der Angeklagte dauerhaft in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Der Angeklagte, der geistig behindert ist, soll in einer Behindertenwerkstatt an einer anderen Person gegen deren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Aufgrund der geistigen Behinderung geht die Staatsanwaltschaft von Schuldunfähigkeit aus. Eine Entscheidung wird für den 15. Dezember erwartet.

sk

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