Gericht lehnt Verfassungsbeschwerde von früherem SS-Mann Gröning ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des früheren SS-Manns Oskar Gröning (96) abgelehnt.

Das meldet der Evangelische Pressedienst unter Berufung auf das Gericht in Karlsruhe. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten demnach aus, um vom Strafvollzug abzusehen. Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Celle und das Oberlandesgericht in Lüneburg einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten. Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht in Lüneburg bescheinigt, dass Gröning hafttauglich sei.

epd/cw

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