Landtag ändert Gesetz zu niedersächsischen Gedenkstätten – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der niedersächsische Landtag hat am Dienstag mit großer Mehrheit das Gesetz über die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten geändert. Danach wählt das Parlament künftig vier Abgeordnete, die den Landtag im Stiftungsrat vertreten. Bislang konnte jede Fraktion einen Sitz im Stiftungsrat beanspruchen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, dass der AfD nicht automatisch ein Sitz zufällt. SPD, CDU, FDP und Grüne hatten sich fraktionsübergreifend auf diese Linie verständigt. Die AfD stimmte als einzige Fraktion dagegen.
Hintergrund sind massive Proteste jüdischer Überlebender von Bergen-Belsen gegen eine Beteiligung der AfD im Stiftungsrat. Sie befürchteten, dass Personen in den Stiftungsrat einziehen, die den Holocaust verharmlosen oder leugnen und revisionistische oder antisemitische Meinungen vertreten. Die Stiftung hatte seit der Landtagswahl im vergangenen Oktober mehrere Briefe von Überlebenden-Verbänden aus Israel, Frankreich und den USA erhalten, die auch im Stiftungsrat mitarbeiten.

sk

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