Niedersachsen trifft Regelung für Flohmärkte an Sonntagen – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram

Flohmärkte können in Niedersachsen auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Der entsprechende Antrag der FDP besagt, dass Städte und Kommunen zwölf Mal im Jahr gewerblich organisierte Flohmärkte genehmigen können, wenn höchstens ein Viertel der Händler selbst professionelle Gewerbetreibende sind. Die Waren müssen dabei gebraucht oder von den Händlern selbst hergestellt worden sein. Märkte von überwiegend professionellen Gewerbetreibenden können bis zu viermal im Jahr stattfinden. Im letzten Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gewerbliche Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen mit Verweis auf den Sonn- und Feiertagsschutz verboten. Ausschlaggebend war für die Richter dabei das überwiegend wirtschaftlich ausgerichtete Interesse dieser Märkte. Die Entscheidung hatte in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt und für Verunsicherung auch bei vielen Kommunen gesorgt. Als Folge wurden zwischenzeitlich an manchen Orten vorsichtshalber keine Flohmärkte mehr genehmigt.

Fx

Aktuelle Regionalnachrichten


Wir benutzen Cookies
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.