Autobahnpolizei erinnert an Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Hildesheimer Autobahnpolizei hat angesichts der jetzt beginnenden Schulferien daran erinnert, dass bei Autobahnstaus immer eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Dies müsse schon bei stockendem Verkehr sofort zwischen dem linken Fahrstreifen und dem rechts daneben geschehen. Passiert dies erst, wenn Einsatzfahrzeuge auftauchen, könne dies ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeldern bis 320 Euro nach sich ziehen. Auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote seien möglich. Wenn Rettungskräfte behindert werden, würden zusätzlich zwei Punkte in Flensburg und 200 Euro Bußgeld fällig, so die Autobahnpolizei weiter. Man werde in der Ferienzeit verstärkt auf die Bildung der Rettungsgasse achten.

fx

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