Schüler müssen für Ferienjobs keine Sozialabgaben zahlen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Schüler, die in dem Sommerferien mit einem Nebenjob ihr Taschengeld aufbessern, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das hat vergangene Woche die Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mitteilte. Das gelte aber nur, wenn die Schüler mit ihren Arbeitgebern eine kurzfristige Beschäftigung vereinbarten. Dabei bestehe der Arbeitsvertrag längstens für drei Monate oder 70 Arbeitstage. Werde dieser Zeitraum auch bei mehreren Jobs in einem Kalenderjahr nicht überschritten, spielten Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle. Die Schüler blieben sozialversicherungsfrei.

sk

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