Kolpingwerk Hildesheim kritisiert die geforderte Abschaffung des § 219a – Radio Tonkuhle Hildesheim
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In der Debatte um den § 219a, der gesetzlichen Regelung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, folgt das Kolpingwerk im Bistum Hildesheim der Linie des Kolping-Bundesverbandes. Dieser kritisiert das Landes Niedersachsen, das sich für die öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ausspricht. Die Entscheidung über die Änderung des Paragrafen liegt letztlich beim Bund.

In seinem im Jahr 2016 beschlossenen Memorandum zum Schutz des menschlichen Lebens hat das Kolpingwerk Deutschland die Bedeutung der Wahrung der Menschenwürde betont. Das menschliche Leben sei zu achten und vom ersten bis zum letzten Augenblick zu schützen. Das Ziel einer Verwirklichung des Lebensschutzes müsse sich damit auch in den gesetzlichen Normen unseres Staates widerspiegeln.

sk

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