NGG fordert „Recht auf Weiterbildung“ – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat für Beschäftigte im Landkreis Hildesheim ein „Recht auf Weiterbildung“ gefordert. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben im Jahr 2017 lediglich 12 Prozent der Erwerbstätigen im Kreis Hildesheim an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Das sind zwar rund 28.000 Menschen – „aber angesichts der Umbrüche in vielen Branchen noch viel zu wenige“, sagt Lena Melcher von der NGG Hannover. Insbesondere viele ältere Beschäftigte seien für den rasanten Wandel in der Arbeitswelt nicht gewappnet.

Die NGG fordert eine „Qualifizierungsoffensive“ von Betrieben und Politik, da nicht jeder Beschäftigte die Zeit hätte, nach der Arbeit sich in Volkshochschulkursen fortzubilden. Nur mit einem gesetzlich verankerten „Recht auf lebenslanges Lernen“ könnten Beschäftigte den Anschluss an die technische Entwicklung halten, so Melcher. Bisher wird die berufliche Weiterbildung allein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – etwa per Tarifvertrag – geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

sk

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