Urteil zu Hartz IV-Sanktionen trifft auf Zustimmung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu möglichen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger ist in Niedersachsen auf viel Zustimmung gestoßen. DIe Karlsruher Richter hatten Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent als unzumutbar und verfassungswidrig angesehen - auch wenn Sanktionen grundsätzlich zulässig seien.

Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann sagte, sie teile die Auffassung des Gerichts. Das Prinzip "Fördern und Fordern" sei im Kern richtig, dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen aufgrund der Sanktionen etwa ihre Wohnung verlieren und damit in ihrer Existenz grundlegend gefährdet werden.

Der Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Hans-Joachim Lenke, sagte, in der Praxis träfen Sanktionen "häufig die Falschen". Betroffene befänden sich oft in schweren Lebenskrisen, seien psychisch krank oder generell im Umgang mit Behörden überfordert. All dies werde durch Sanktionen noch verstärkt. Außerdem träfen Sanktionen auch Angehörige der Betroffenen, insbesondere Kinder. Lenke plädierte dazu, ein modernes Beratungs- und Anreizsystem zu schaffen. Dieses könne Betroffene motivieren, den Leistungsbezug zu verlassen.

Für den Paritätischen sagte die Vorsitzende Birgit Eckhardt, die Sanktionierungspraxis der Jobcenter verstoße gegen die Menschenwürde: Zwang und Sanktionen seien das Gegenteil von Teilhabe und Selbstbestimmung. Hartz IV sichere ein Existenzminimum, eine Kürzung bedeute dagegen Wohnungslosigkeit oder Hunger und dürfe in Deutschland nicht zur Debatte stehen.

fx

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