KiTa- und Schulkinder brauchen Nachweis über Masernschutz – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Stadt Hildesheim weist in einer Mitteilung darauf hin, dass bei der baldigen Vergabe der Kita-Betreuungsplätze für 2020/21 erstmals das neue Masernschutzgesetz gilt. Dies besagt, dass Eltern von Kindern, die eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen sollen oder müssen, vor der Aufnahme einen Nachweis über den erfolgten Masern-Impfschutz, die Masern-Immunität oder ggf. eine so genannte Kontraindikation vorlegen müssen - also einen Umstand, der aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung verbietet.

Solch ein Nachweis könne von den Sorgeberechtigten in einer von fünf Formen erbracht werden:
Durch Vorlage des Impfausweises, durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, durch Vorlage eines Labornachweises über eine bestehende Masern-Immunität, durch Vorlage eines Labornachweises über eine Kontraindikation oder durch Vorlage einer Bestätigung einer zuvor besuchten Kindertagesstätte, dass einer der vorgenannten Nachweise dort vorgelegen hat.

Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 eine Kindertagesstätte oder Schule besuchen, muss ein solcher Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorgelegt werden.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Kinder ohne Nachweis nicht in Kindertagesstätten aufgenommen werden dürfen. Die Nachweise für schulpflichtige Kinder werden vom Gesundheitsamt des Landkreises bei der Schuleingangsuntersuchung überprüft.

fx

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