Bundesgerichtshof bestätigt Hildesheimer Urteil nach Nordstadt-Brand – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hildesheim nach einer Brandstiftung in der Nordstadt bestätigt. In dem Fall wurde ein Mann wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich nach Überzeugung des Gerichts unter Alkoholeinfluss Zutritt zur Wohnung einer nicht anwesenden Bekannten im Hochkamp verschafft und dort das Sofa in Brand gesetzt. Dann verließ er das Haus, ohne andere vor dem Feuer zu warnen. Die Wohnung und das Treppenhaus wurden dann stark verrußt, und mehrere Hausbewohner konnten erst nach Löschen des Brandes aus ihren Wohnungen geborgen werden, wobei zwei Bewohner eine Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitten.

Der Angeklagte war nach dem Hildesheimer Urteil wegen Rechtsfehlern in Revision gegangen, diese wurde aber nun in Karlsruhe als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

fx

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