Landkreis aktualisiert Infos zur Notbetreuung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Anm. der Redaktion: Da redaktionelle Kürzungen dieser Pressemitteilungen derzeit sofort zu vielen Nachfragen führen, die wir nicht alle beantworten können, drucken wir hier die Meldung des Landkreises in voller Länge ab, ohne sie zu kürzen oder umzuschreiben.


"Die Schulen organisieren in eigener Zuständigkeit eine Notbetreuung in kleinen Gruppen für die Jahrgänge 1 – 8 in der Zeit von 8:00 – 13:00 Uhr. Ganztagsschulen dürfen dies erforderlichenfalls auch länger betreuen. Die Notbetreuung an den Schulen findet in den regulären Osterferien nicht statt.
Auch die Kindertagesstätten werden selbstverständlich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen einrichten.

Die Tagesstätten der Lebenshilfen Alfeld und Hildesheim sowie des Förderzentrums Bockfeld richten ebenfalls eine Notbetreuung ein.

Da noch nicht abzusehen ist, für wie viele Kinder die Notbetreuung eingerichtet werden muss, werden am Montagmorgen die meisten Einrichtungen erst einmal öffnen und dann vor Ort abklären, welche Kinder überhaupt betreut werden dürfen. Die Gemeinde Harsum hat bereits mitgeteilt, dass die beiden eingruppigen Einrichtungen Kindergarten Pusteblume Harsum e.V. Kindergarten Rautenberg e.V. ab Montag geschlossen bleiben.

Die Notbetreuung darf ausschließlich für Kinder angeboten werden, deren Eltern im Gesundheitsbereich, medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind, bei Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr bzw. im Strafvollzug oder zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen unentbehrlich sind. Außerdem dürfen Kinder in die Betreuung aufgenommen werden, wenn den Eltern eine Kündigung oder ein erheblicher Verdienstausfall droht. Die Voraussetzungen müssen die Eltern am Montag bei der Aufnahme in die Notbetreuung mit Dokumenten nachweisen. Eltern werden gebeten, sich im Zweifel am Montagmorgen zunächst telefonisch in der Einrichtung zu melden.

Für die Kinder, die gemeinsam mit beiden Elternteilen leben, müssen beide Elternteile die o.g. Voraussetzungen für die Notbetreuung erfüllen.
Diese einschränkenden Maßnahmen sind erforderlich, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 hier in Niedersachsen zu verlangsamen.

Die Schülerbeförderung für die Schüler, die die Notbetreuungsgruppen ab Montag nutzen müssen, ist nur eingeschränkt vorhanden:
- Freigestellte Verkehre, die sogenannten Schulbusse, die speziell für Transporte meist direkt zu den Schulen eingesetzt werden, fahren nicht.
- Linienfahrten des Regionalverkehrs verkehren nach dem Ferienfahrplan, siehe www.rvhi-hildesheim.de. Schüler, die im Besitz einer Fahrkarte für die entsprechende Linie sind, können die RVHI-Linienbusse nutzen.
- Fahrten von S-Bahn, metronom, erixx, Nordwestbahn, Enno: Die Fahrten dieser Bahnen verkehren unabhängig von Schultagen an allen Werktagen. Aktuell sind dort keine Einschränkungen nicht bekannt."

fx

 

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