Landkreis informiert über Regeln für Umzüge und Physiotherapien – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Landkreis hat heute diese zwei Meldungen herausgegeben:

"Corona: Regelungen für Umzüge

Durch die Allgemeinverfügung des Landes zu Beschränkung sozialer Kontakte während der Corona – Pandemie sind seit Beginn der Woche zahlreiche Einschränkungen in Kraft getreten, die teilweise in den Alltag einschneiden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Frage, wer bei einem Umzug mithelfen darf.

Grundsätzlich sind Kontakte zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Deshalb dürfen sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als zwei Personen gemeinsam aufhalten. Und auch die müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten. Als Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung nur Familienangehörige und Personen, die miteinander in einer Wohnung leben, genannt.

Wer also ein Umzugsunternehmen mit der Durchführung seines Umzugs beauftragt hat, ist auf der sicheren Seite; die dürfen arbeiten. Freunde und Verwandte dürfen zwar grundsätzlich mithelfen, aber der gesamte Umzug darf nur von maximal zwei externen Personen durchgeführt werden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen hat das Sozialministerium hier veröffentlicht. Die Liste wird regelmäßig überarbeitet und ergänzt.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html


Corona: Regelungen für Physiotherapie

Durch die Allgemeinverfügung des Landes zu Beschränkung sozialer Kontakte während der Corona – Pandemie sind seit Beginn der Woche zahlreiche Einschränkungen in Kraft getreten, die teilweise in den Alltag einschneiden. Dazu zählt zum Beispiel auch die Frage, ob eine Physiotherapie aktuell stattfinden darf.

Grundsätzlich müssen Kontakte zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Deshalb dürfen sich zum Beispiel in der Öffentlichkeit nicht mehr als zwei Personen gemeinsam aufhalten. Und auch die müssen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten. Als Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung nur Familienangehörige und Personen, die miteinander in einer Wohnung leben, genannt.

Gerade in der Physiotherapie ist der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einhaltbar. Daher dürfen therapeutische Leistungen nur noch dann durchgeführt werden, wenn dies die gesundheitliche Situation erfordert, zum Beispiel um die Folgen eines Schlaganfalls zu minimieren. Ziel ist, dass sich die gesundheitliche Situation durch ein vorübergehendes Aussetzen der Behandlung nicht verschlimmert. Bei vorhandenen Rezepten bzw. laufenden Maßnahmen sollte der Physiotherapeut über die Notwendigkeit aufgrund seines Fachwissens selbst entscheiden, bzw. sich im Zweifelsfall noch einmal an den verordnenden Arzt werden.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html"

fx

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